Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fixpreis

. (1) Bei der Festsetzung eines Fixpreises gemäß hat sich die Bauvereinigung innerhalb des in festgelegten Rahmens zu halten.

(2) Die Gestaltung von Fixpreisen ist mit den Grundsätzen des vereinbar, wenn innerhalb eines wirtschaftlich überschaubaren Zeitraumes eine Unterkostendeckung vermieden wird.