Bezeichnung als Grundwasserschongebiet
Zum Schutz der bestehenden Brunnenanlagen der Gemeinden Engerwitzdorf und Gallneukirchen sowie zur Sicherung des künftigen Trink- und Nutzwasserbedarfs dieser beiden Gemeinden wird in den Gemeinden Alberndorf, Engerwitzdorf, Gallneukirchen und Katsdorf das im umschriebene Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.
