Bezeichnung und Zweck des Grundwasserschongebietes
Zum Schutz des in quantitativer und qualitativer Hinsicht bedeutenden zusammenhängenden Grundwasservorkommens im Lachforst und im Einzugsbereich der Enknach wird in Anwendung des Nachhaltigkeitsprinzips () in den Gemeinden Auerbach, Braunau am Inn, Burgkirchen, Eggelsberg, Feldkirchen bei Mattighofen, Handenberg, Neukirchen an der Enknach, Pischelsdorf am Engelbach, Schwand im Innkreis, St. Georgen am Fillmannsbach das im festgelegte Grundwasserschongebiet, im Folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt. Dieses Schongebiet dient
- der langfristigen Sicherung aller Wasserversorgungsanlagen in den Gemeinden, die im Schongebietsbereich liegen und
- der Sicherung des im Rahmen einer planmäßigen Entwicklung und über die derzeit in den jeweiligen Entwicklungskonzepten definierten Ziele hinaus gegebenen zukünftigen Trink- und Nutzwasserbedarfs der Gemeinden im Schongebietsbereich.
