Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung zu Weg- und Wasserflächen

Soweit in Straßen, Wege, Brücken und Wasserflächen angeführt sind, liegen die zugehörigen Flächen innerhalb des Schongebietes.