Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 19. März 2008, in Kraft.

(2) § 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.