Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auskunftspflicht

Die Dienstgeber haben der Landesregierung über alle Umstände, die das Beschäftigungsverhältnis des Empfängers der Grundversorgung und der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen betreffen, Auskunft zu erteilen.