Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur

. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beratung und Vertretung durch die Finanzprokuratur gegen Entgelt in Anspruch zu nehmen, solange der Bund an der Gesellschaft zumindest mehrheitlich beteiligt ist.