Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Kompetenzen, die den unter genannten Gebietskörperschaften durch das innerstaatliche Recht jeder Vertragspartei zuerkannt werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Kompetenzen, die den unter genannten Gebietskörperschaften durch das innerstaatliche Recht jeder Vertragspartei zuerkannt werden.