Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung |
Die Bestimmungen des Artikels 16 Buchstabe e der Verordnung zu Bescheinigungen der nicht vorläufigen Verwertung oder Beseitigung der Abfälle gelten nicht.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Bescheinigung der Verwertung oder Beseitigung |
Die Bestimmungen des Artikels 16 Buchstabe e der Verordnung zu Bescheinigungen der nicht vorläufigen Verwertung oder Beseitigung der Abfälle gelten nicht.
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