Instandhaltung
Mit Abnahme der Brücke übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Instandhaltung des Durchlaßbauwerks.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Instandhaltung
Mit Abnahme der Brücke übernimmt die Bundesrepublik Deutschland die Instandhaltung des Durchlaßbauwerks.