Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Oberpullendorf (KG. Mitterpullendorf) und Frankenau-Unterpullendorf (KG. Unterpullendorf) im Bereich des Stooberbaches verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1451 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt 1459.