Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Draßmarkt (KG 33017 Karl und KG 33044 Oberrabnitz) und Unterrabnitz-Schwendgraben (KG 33052 Schwendgraben) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 50 über die Grenzpunkte 51, 52, 56, 7750, 7538 der KG Schwendgraben, weiters 4284, 3003 der KG Oberrabnitz zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 7593 der KG Schwendgraben.