Die für die Grenzabfertigungsstellen des Nachbarstaates bestimmten Räume sind durch Amtstafeln in deutscher und italienischer Sprache kenntlichzumachen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die für die Grenzabfertigungsstellen des Nachbarstaates bestimmten Räume sind durch Amtstafeln in deutscher und italienischer Sprache kenntlichzumachen.