Eingetragene Partnerschaft
, , , , , , , und sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partnerschaften von Vertragsbediensteten sinngemäß anzuwenden, sodass die eingetragene Partnerschaft in diesen Fällen einer Ehe gleichzuhalten ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, LGBl. Nr. 62/2022, LGBl. Nr. 53/2023, LGBl. Nr. 59/2026
