Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anrechnung von Vordienstzeiten, Feststellung des fiktiven Eintrittstages

Für die Anrechnung von Vordienstzeiten und für die Festsetzung des sich hieraus ergebenden fiktiven Eintrittstages gelten die Bestimmungen der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 sinngemäß.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2013