Anrechnung von Vordienstzeiten, Feststellung des fiktiven Eintrittstages
Für die Anrechnung von Vordienstzeiten und für die Festsetzung des sich hieraus ergebenden fiktiven Eintrittstages gelten die Bestimmungen der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 sinngemäß.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/2013
