Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstweg

Der Vertragsbedienstete hat Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Anbringen in dienstlichen oder das Dienstverhältnis berührenden Angelegenheiten ausschließlich im Dienstwege über den Vorstand bzw. Leiter der Dienststelle einzubringen.