Vertretung durch die Finanzprokuratur
. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beratung und Vertretung der Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vertretung durch die Finanzprokuratur
. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Beratung und Vertretung der Finanzprokuratur in Anspruch zu nehmen.