Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Automationsunterstützte Verarbeitung von Zustelldaten

. Die personenbezogene, automationsunterstützte Verarbeitung von Zustelldaten nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, einschließlich elektronischer Zustelldaten nach des Zustellgesetzes ist zur Verfahrensführung zulässig.