Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Oberlandesgerichte

. Bei jedem Oberlandesgericht sind ein Präsident, ein Vizepräsident sowie die erforderliche Anzahl von Senatspräsidenten und Richtern zu ernennen.