Oberlandesgerichte
. Bei jedem Oberlandesgericht sind ein Präsident, ein Vizepräsident sowie die erforderliche Anzahl von Senatspräsidenten und Richtern zu ernennen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Oberlandesgerichte
. Bei jedem Oberlandesgericht sind ein Präsident, ein Vizepräsident sowie die erforderliche Anzahl von Senatspräsidenten und Richtern zu ernennen.