Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verweisungen auf Bundesrecht

Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, BGBl Nr 51/1991; Gesetz BGBl I Nr 58/2018.