Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überprüfungspflichtige Konten

. Ein bestehendes Konto von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo oder -wert im Gegenwert von mehr als 250 000 US-Dollar zum 30. September 2016 und ein bestehendes Konto von Rechtsträgern, dessen Gesamtkontosaldo oder -wert zum 30. September 2016 diesen Betrag nicht übersteigt, zum letzten Tag eines darauffolgenden Kalenderjahrs jedoch diesen Betrag übersteigt, muss nach den in den bis 39 festgelegten Verfahren gemeldet werden.