Gleichstellung als Teil der Personalplanung und -entwicklung
Die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern müssen im Zuge der Personalplanung und -entwicklung berücksichtigt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gleichstellung als Teil der Personalplanung und -entwicklung
Die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern müssen im Zuge der Personalplanung und -entwicklung berücksichtigt werden.