Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vortragende bei der Aus- und Weiterbildung

(1) Bei der Beauftragung von Vortragenden ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.

(2) Im Rahmen der Allgemeinen Grundausbildung ist der/dem Gleichbehandlungsbeauftragten die Möglichkeit zu geben, über das Gleichbehandlungsrecht des Landes zu informieren.