Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verringerung der Einwirkung durch reproduktionstoxische Arbeitsstoffe

. Steht ein reproduktionstoxischer Arbeitsstoff gemäß in Verwendung, haben Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Exposition auf ein Mindestmaß verringert wird.