Finanzaufkommen
. Für Zwecke der Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information werden ab dem Jahr 1998 jährlich Anteile am Aufkommen an der Umsatzsteuer nach Maßgabe des jeweiligen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Finanzaufkommen
. Für Zwecke der Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information werden ab dem Jahr 1998 jährlich Anteile am Aufkommen an der Umsatzsteuer nach Maßgabe des jeweiligen Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.