Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

1. Abwägungsstrecke (Kategorie C): Gewässerstrecke besonderer Bedeutung oder besonderer ökologischer Funktion mit hohem energetischen Potential und/oder bestehenden Wasserkraftnutzungen.

2. Berichtsgewässernetz: digitales Berichtsgewässernetz des Bundes in der Version V10.

3. Bewahrungsstrecke (Kategorie A): hydromorphologisch weitgehend unbelastete und nutzungsfreie Gewässerstrecke.

4. Durchgängigkeit: die Passierbarkeit des Fließgewässers für Organismen und Feststoffe.

5. Hydromorphologische Eigenschaften: Beschaffenheit einer Gewässerstrecke in Bezug auf den Wasserhaushalt, die Morphologie und die Durchgängigkeit.

6. NQT: natürliches niederstes (kleinstes) Tagesniederwasser

7. Ökologische Vorrangstrecke (Kategorie B): Gewässerstrecke besonderer Bedeutung oder besonderer ökologischer Funktion.

8. Q95: Durchfluss, der an einer bestimmten Stelle oder in einem bestimmten Abschnitt eines Fließgewässers in einer mittleren Jahresdauerlinie an 347 Tagen erreicht oder überschritten wird.

9. Querbauwerke: quer oder schräg zur Fließrichtung verlaufende künstliche Einbauten in das Gewässerbett.