Die Landesregierung hat den Gewässeraufsichtsorganen einen Dienstausweis nach dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Muster auszustellen.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Landesregierung hat den Gewässeraufsichtsorganen einen Dienstausweis nach dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Muster auszustellen.