Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kartei

Die Landesregierung hat über die bestellten Gewässeraufsichtsorgane eine Kartei zu führen, aus der deren Identität, Adresse, Dienstgeber, örtlicher und sachlicher Aufgabenbereich, sowie Datum und Aktenzahl der Bestellung entnommen werden kann.