Dienstausweis
Die Landesregierung hat den bestellten Gewässeraufsichtsorganen einen Dienstausweis auszustellen, aus dem deren Identität und deren örtlicher und sachlicher Wirkungsbereich zu entnehmen sind.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstausweis
Die Landesregierung hat den bestellten Gewässeraufsichtsorganen einen Dienstausweis auszustellen, aus dem deren Identität und deren örtlicher und sachlicher Wirkungsbereich zu entnehmen sind.