Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstausweis

Die Landesregierung hat den bestellten Gewässeraufsichtsorganen einen Dienstausweis auszustellen, aus dem deren Identität und deren örtlicher und sachlicher Wirkungsbereich zu entnehmen sind.