Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Sind mehrere Personen Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, so darf die Wohnbeihilfe nur einer dieser Personen gewährt werden, die auch für die Einhaltung der Bestimmungen über die Gewährung von Wohnbeihilfe verantwortlich ist.