Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden.