Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden.