Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachweis des günstigen Studienerfolges

. Zum Ausschluss der Rückzahlungsverpflichtung gemäß sind innerhalb der Antragsfrist () des Semesters nach Ablauf der Gleichstellung Nachweise über die erfolgreiche Ablegung wenigstens der Hälfte der zu absolvierenden Zusatzprüfungen vorzulegen.

Beachte: Ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden (vgl. ).