Das Gesetz über die Teilung von Grundstücken, LGBl. Nr. 56/1933, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird aufgehoben.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Gesetz über die Teilung von Grundstücken, LGBl. Nr. 56/1933, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird aufgehoben.