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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 68/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Teilung von Grundstücken, LGBl. Nr. 56/1933, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird aufgehoben.

Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.