Das Gesetz über die Teilung von Grundstücken, LGBl. Nr. 56/1933, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 41/1991, wird aufgehoben.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 68/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
