Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich und umfasst

1. die Planung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung,

2. die Aufgabenverteilung von Land und privaten Trägern,

3. die Finanzierung und Sicherstellung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung und deren Rahmenbedingungen.

(2) Nicht umfasst sind die stationären und teilstationären Angebote der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung.