Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Belastungs- und Veräußerungsverbote

Die zu Gunsten des „Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für das Burgenland“ bestehenden Belastungs- und Veräußerungsverbote werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gegenstandslos und können von Amts wegen gelöscht werden.