Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

Das zweckgebundene Sondervermögen des Landes nach dem Gesetz über die Vermögenswerte nach den ehemaligen Landkreisen ist auf die Städte Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Hohenems sowie das Land aufzuteilen.