Grundsätze der Gebarung
Die Finanzgebarung hat nach den Grundsätzen der kaufmännischen Betriebsaufzeichnungen (Doppik) zu erfolgen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsätze der Gebarung
Die Finanzgebarung hat nach den Grundsätzen der kaufmännischen Betriebsaufzeichnungen (Doppik) zu erfolgen.