Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Sprechtage

Der Landesvolksanwalt ist verpflichtet, bei Bedarf auch außerhalb seines Amtssitzes Sprechtage abzuhalten. Dabei hat er auf eine möglichst gleichmäßige Behandlung aller Landesteile Bedacht zu nehmen.

*) Fassung LGBl.Nr. 90/2012