Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002

Das Burgenländische Seniorengesetz 2002, LGBl. Nr. 90, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 letzter Satz entfällt die Wortfolge „Ordentlichen“.

2. Im § 4 Abs. 2 erster Satz wird die Wortfolge „vom Österreichischen Statistischen Zentralamt“ durch die Wortfolge „von der Bundesanstalt Statistik Österreich“ ersetzt.