Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Gemeindebezügegesetzes

Das Burgenländische Gemeindebezügegesetz - Bgld. GBG, LGBl. Nr. 14/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 17/2008, wird wie folgt geändert:

Im § 25 wird die Wortfolge „vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlichten Wohnbevölkerung“ durch die Wortfolge „kundgemachte Volkszahl“ ersetzt.