Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Bezirksverwaltungsbehörde hat mit Bescheid die Entfernung einer zu Unrecht angebrachten Bezeichnung als "Erbhof" anzuordnen.

(Anm: LGBl. Nr. 3/2000)