Die Bezirksverwaltungsbehörde hat mit Bescheid die Entfernung einer zu Unrecht angebrachten Bezeichnung als "Erbhof" anzuordnen.
(Anm: LGBl. Nr. 3/2000)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat mit Bescheid die Entfernung einer zu Unrecht angebrachten Bezeichnung als "Erbhof" anzuordnen.
(Anm: LGBl. Nr. 3/2000)