Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung
. Die Mitglieder der Landesregierung haben zu den Sitzungen regelmäßig und pünktlich zu erscheinen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung
. Die Mitglieder der Landesregierung haben zu den Sitzungen regelmäßig und pünktlich zu erscheinen.