Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsstellen

Die Tourismusverbände können zur Besorgung der ihnen obliegenden Aufgaben Geschäftsstellen errichten; jeder Tourismusverband hat zumindest eine Geschäftsstelle an seinem Sitz zu errichten ().

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2003, LGBl. Nr. 9/2021