Bezüge
Die Abgeordneten haben Anspruch auf Bezüge nach Maßgabe der besonderen landesgesetzlichen Bestimmungen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezüge
Die Abgeordneten haben Anspruch auf Bezüge nach Maßgabe der besonderen landesgesetzlichen Bestimmungen.