Äußerungen des Landtages zu Fragen der Landesverwaltung
Unbeschadet des Entschließungsrechtes kann sich der Landtag, wenn er von der Landesregierung darum ersucht wird, zu Fragen der Landesverwaltung äußern.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Äußerungen des Landtages zu Fragen der Landesverwaltung
Unbeschadet des Entschließungsrechtes kann sich der Landtag, wenn er von der Landesregierung darum ersucht wird, zu Fragen der Landesverwaltung äußern.