Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. SITZUNGEN

Anzahl der Sitzungen

. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat ist mindestens zweimal jährlich sowie auf schriftlichen Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einzuberufen.