III. SITZUNGEN
Anzahl der Sitzungen
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat ist mindestens zweimal jährlich sowie auf schriftlichen Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einzuberufen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
III. SITZUNGEN
Anzahl der Sitzungen
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat ist mindestens zweimal jährlich sowie auf schriftlichen Antrag von mindestens der Hälfte der Mitglieder einzuberufen.