Naturschutzbericht
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat hat zum Naturschutzbericht (§ 41 des Wiener Naturschutzgesetzes 1984) Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist dem Magistrat zu übermitteln.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Naturschutzbericht
. Der Umwelt- und Naturschutzbeirat hat zum Naturschutzbericht (§ 41 des Wiener Naturschutzgesetzes 1984) Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist dem Magistrat zu übermitteln.