Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilnahme an den Sitzungen

. Der Landeshauptmann, die Mitglieder der Landesregierung und der Landesamtsdirektor haben das Recht, an den Sitzungen des Umwelt- und Naturschutzbeirates teilzunehmen.