Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sozialhilfe- und Chancengleichheitsbeirat

Der Sozialhilfe- und Chancengleichheitsbeirat hat die Landesregierung bei

1. der Erlassung von Verordnungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2024 und dem Burgenländischen Chancengleichheitsgesetz und

2. bei der Behandlung grundsätzlicher, die Sozialhilfe und Chancengleichheit betreffender Fragen zu beraten.